FAQs

Häufig gestellte Fragen

Mit deiner Mitgliedschaft unterstützt du den Erhalt der Marienkirche und gestaltest aktiv die Zukunft unseres Dorfes. Du wirst Teil einer Gemeinschaft, die Kultur, Begegnung und Heimat stärkt. Als Genosse erhältst du Vorteile wie:

  • Bevorzugte Mietkonditionen für den Veranstaltungssaal
  • Mögliche Dividenden in Euro oder als Kultur-Dividende

„Ich kann als Genosse den Veranstaltungssaal zu bevorzugten Konditionen mieten.“ „Sobald die Genossenschaft Gewinne erzielt, kann ich eine kleine Dividende erhalten.“

Wir möchten die Marienkirche als ortsbildprägendes Gebäude erhalten, modernisieren und wiederbeleben. Sie soll ein lebendiger Ort für Kultur, Begegnung und Gemeinschaft werden – offen für alle Generationen.

Anteile & Kosten

  • 1 Anteil = 1.000 Euro
  • Mindestzeichnung: 1 Anteil
  • Mehr Anteile sind freiwillig möglich
  • Eine Obergrenze ist nicht vorgesehen; die Vorstandschaft stimmt jeder Zeichnung zu.

Eine Kündigung ist jederzeit schriftlich möglich. Der Anteil wird in der Regel nach etwa einem Jahr zum Nennwert zurückgezahlt. Eine Kündigungsfrist kann z. B. 9 Monate zum Jahresende betragen. Ein Weiterverkauf ist möglich – jedoch ausschließlich über die Genossenschaft.

Der Anteil wird nach Vorlage des Erbscheins ausgezahlt. Erben können einen neuen Anteil zeichnen und Mitglied werden.

Dann wird die Kirche von einer Privatperson gekauft und nach eigenen Vorstellungen genutzt.

Fehlen nur wenige Anteile, kann ein Bankdarlehen aufgenommen werden. Fehlen viele, würde ein externer Käufer die Kirche erwerben.

Sobald Gewinne erzielt werden, kann die Generalversammlung eine Dividende beschließen. Realistisch sind 1–3 %. Naturaldividenden (z. B. Eintrittskarten) können höher ausfallen.

Mitglieder haben u. a. das Recht:

  • Einrichtungen zu nutzen
  • an der Generalversammlung teilzunehmen
  • Anträge einzureichen
  • Einsicht in wichtige Unterlagen zu erhalten

Pflichten umfassen:

  • Unterstützung der Genossenschaft
  • Einhaltung von Satzung und Beschlüssen
  • Vertraulicher Umgang mit internen Informationen
  • Meldung von Adressänderungen

Die Haftung ist auf den gezeichneten Anteil begrenzt. Ein Totalverlust ist aufgrund des Immobilienwerts nahezu ausgeschlossen.

Die Gründung erfolgt, sobald genügend Absichtserklärungen vorliegen. Der Genossenschaftsverband prüft den Businessplan und erteilt ein Testat. Erst danach erfolgt die Eintragung ins Genossenschaftsregister.

  • Prüfungen alle 2–3 Jahre
  • Laufende Kosten hängen vom späteren Betrieb ab
  • Viele Aufgaben können ehrenamtlich erfolgen, wodurch Kosten gering bleiben
Nach oben scrollen